NIS-2: Neue EU‑Richtlinie für Cybersicherheit
Die NIS‑2‑Richtlinie ist seit dem 06.12.2025 in Deutschland rechtskräftig. Sie erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen massiv – von bisher rund 4.500 auf über 29.000 Einrichtungen. Es gibt keine generelle Übergangsfrist: Pflichten wie Registrierung, Meldewege und Risikomanagementmaßnahmen gelten bereits. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Bußgelder, Aufsichtsmaßnahmen und Reputationsschäden.